Ein Unfall während der dienstlichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zur Schule bzw. nach Hause (Wegeunfall) sollte stets ernst genommen und der Schulleitung unverzüglich gemeldet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Meldungen erfolgen und Ansprüche gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder im Rahmen der Dienstunfallfürsorge gewahrt bleiben.
Was ist nach einem Unfall zu tun?
1. Erste Hilfe
Bei akuten Verletzungen ist zunächst die erforderliche Erste Hilfe zu leisten. In Notfällen ist sofort der Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen.
2. Unfall unverzüglich melden
Informieren Sie die Schulleitung bzw. das Sekretariat möglichst noch am Unfalltag über den Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall. Der Unfall wird dokumentiert und – soweit erforderlich – die notwendigen Meldungen an die zuständigen Stellen werden veranlasst.
3. Ärztliche Behandlung
Ist eine ärztliche Behandlung erforderlich, sollten Sie möglichst eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Teilen Sie der Arztpraxis oder dem Krankenhaus bereits bei der Anmeldung mit, dass es sich um einen Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall handelt.
Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sind besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie dokumentieren die Verletzung, entscheiden über die weitere Behandlung und erstellen die erforderlichen medizinischen Unterlagen.
Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtinnen bzw. Beamten
Tarifbeschäftigte (TV-H)
Tarifbeschäftigte sind bei Arbeits- und Wegeunfällen über die Unfallkasse Hessen (UKH) gesetzlich unfallversichert. Das Durchgangsarztverfahren ist Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung.
Beamtinnen und Beamte
Für Beamtinnen und Beamte gelten die Vorschriften der Dienstunfallfürsorge. Dienstunfälle und Wegeunfälle sind der Schulleitung unverzüglich anzuzeigen.
Auch für Beamtinnen und Beamte wird empfohlen, bei behandlungsbedürftigen Verletzungen möglichst eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Die dort erstellte medizinische Dokumentation ist häufig eine wichtige Grundlage für die Anerkennung eines Dienstunfalls und für spätere Ansprüche auf Unfallfürsorge. Weitere Hinweise erhalten Sie hier: Zentrale Dienstunfallfürsorge, Sachschadensersatz | Hessen RP Kassel
Warum ist die Meldung wichtig?
Auch zunächst geringfügig erscheinende Verletzungen können später zu gesundheitlichen Folgen führen. Eine zeitnahe Meldung und ärztliche Dokumentation erleichtern den Nachweis, dass die Beschwerden auf den Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall zurückzuführen sind.
Weitere Informationen
Unfallkasse Hessen (UKH)
- Informationen zu Arbeits- und Wegeunfällen:
https://www.ukh.de - Informationen zum Durchgangsarztverfahren:
https://www.ukh.de/unternehmen-und-beschaeftigte/durchgangsarzt-verfahren
Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte suchen
Geben Sie dort „Frankfurt am Main" oder Ihre Postleitzahl ein, um zugelassene Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in Ihrer Nähe zu finden.
Hinweis
Bitte bewahren Sie ärztliche Bescheinigungen, Befunde und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Unfall sorgfältig auf. Sie können für das weitere Verfahren erforderlich sein.